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Beteiligung zur Lärmaktionsplanung

Beteiligung Lärmaktionsplan Runde 4 - Stadt Saalfeld/Saale

Aktuell wird für die Stadt Saalfeld/Saale der Lärmaktionsplan überprüft und fortgeschrieben. Hierzu ist die Stadt gesetzlich verpflichtet.

Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm, zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.

Grundlage der Wirkungsanalysen bilden die durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für alle Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die aktuelle Lärmsituation berechnet. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar:

https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist erneut eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Hierzu steht ab sofort ein Fragebogen zur Verfügung:

https://umfragen.svudresden.de/index.php/857691?lang=de

Alternativ kann der Fragebogen im Stadtplanungsamt, Markt 6 (Bürger- und Behördenhaus/ ehem. „Hirsch“), Zi. 1.33 abgeholt, handschriftlich ausfüllt und in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger das Angebot zu nutzen, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.

Die Bürgerumfrage ist ab 3. Mai 2024 bis zum 2. Juni 2024 freigeschaltet.

Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt startete am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung. Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf: 

 Lärmaktionsplanung (laermaktionsplanung-schiene.de)